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Verbrennungsluft- und Querschnittsberechnung
in Bad Emstal, Habichtswald, Schauenburg, Wolfhagen und Naumburg
– nach technischen Regeln und DIN EN 13384-1/-2

Wir berechnen Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlagenquerschnitt nach den geltenden technischen Regeln und erstellen nachvollziehbare Nachweise für Planung, Fachbetrieb und Abstimmung.

Vor Einbau, Austausch oder Änderung einer Feuerstätte muss die Technik stimmen – rechnerisch, nicht nach Gefühl.
Die Verbrennungsluft- und Querschnittsberechnung klärt, ob ausreichend Verbrennungsluft zur Verfügung steht und ob die Abgasanlage zur vorgesehenen Feuerstätte passt.

Warum diese Berechnungen wichtig sind

Feuerstätte, Aufstellraum, Verbrennungsluftversorgung, Verbindungsstück und Abgasanlage müssen technisch zusammenpassen. Stimmt die Luftversorgung nicht oder ist die Abgasanlage ungeeignet, können Betriebsstörungen, Kondensation, Versottung oder eine gestörte Abgasführung entstehen.

Wir unterstützen Eigentümer, Bauherren, Planer und Fachbetriebe mit fachgerechten Berechnungen und nachvollziehbaren Unterlagen. So können die technischen Voraussetzungen vor der Ausführung geklärt und kostspielige Fehlplanungen vermieden werden.

Verbrennungsluftversorgung fachgerecht prüfen

Raumluftabhängige Feuerstätten benötigen eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung. Besonders wichtig ist der Nachweis bei dichten Gebäudehüllen, neuen Fenstern, Lüftungsanlagen, Dunstabzugshauben oder mehreren gleichzeitig betriebenen Feuerstätten.

Bei gasbetriebenen Feuerstätten berücksichtigen wir insbesondere die Anforderungen der TRGI. Bei anderen Brennstoffen richtet sich die Berechnung nach den jeweils einschlägigen technischen und rechtlichen Vorgaben. Wir prüfen die vorhandenen Randbedingungen, berechnen den erforderlichen Luftverbund und zeigen, welche Maßnahmen gegebenenfalls notwendig sind.

Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384-1 und DIN EN 13384-2

Mit der wärme- und strömungstechnischen Berechnung weisen wir nach, ob Feuerstätte und Abgasanlage sicher zusammenarbeiten können. DIN EN 13384-1 gilt für Abgasanlagen mit einer Verbrennungseinrichtung. DIN EN 13384-2 behandelt Abgasanlagen mit mehreren Verbrennungseinrichtungen.

Berücksichtigt werden unter anderem Leistung und Abgaswerte der Feuerstätte, Förderdruck, wirksame Höhe, Querschnitt, Material, Wärmedurchlasswiderstand und Leitungsführung. Das Ergebnis ist eine belastbare Grundlage für Planung, Ausführung und Abstimmung.

So unterstützen wir dabei, dass:

  • die Verbrennungsluftversorgung fachgerecht nachgewiesen wird,
  • Feuerstätte und Abgasanlage rechnerisch zusammenpassen,
  • Betriebsstörungen, Kondensation und Versottung vorgebeugt wird,
  • und Sie nachvollziehbare Unterlagen für Planung und Fachbetrieb erhalten.

Gut zu wissen

Welche Berechnung erforderlich ist, hängt von Feuerstätte, Brennstoff, Betriebsweise, Aufstellraum, Abgasanlage, Gebäudehülle und vorhandenen Lüftungseinrichtungen ab. Wir klären zunächst, welche technischen Daten vorliegen und welche Nachweise Ihr Vorhaben benötigt.

Sie planen eine neue oder geänderte Feuerstätte?

Fragen Sie die Berechnung möglichst vor dem Einbau oder Austausch an. Wir erstellen die erforderlichen Nachweise zur Verbrennungsluftversorgung und zur Abgasanlage und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar.

Unsere Leistungen:

✓ Berechnung der erforderlichen Verbrennungsluftversorgung nach den geltenden technischen Regeln
✓ Berücksichtigung der TRGI bei gasbetriebenen Feuerstätten
✓ Querschnittsberechnung und Funktionsnachweis für Schornsteine und Abgasanlagen
✓ Berechnung nach DIN EN 13384-1 für Abgasanlagen mit einer Verbrennungseinrichtung
✓ Berechnung nach DIN EN 13384-2 für Abgasanlagen mit mehreren Verbrennungseinrichtungen
✓ Prüfung raumluftabhängiger Feuerstätten, Luftverbünde und vorhandener Lüftungseinrichtungen
✓ Nachvollziehbare Unterlagen für Planung, Fachbetrieb und zuständige Stellen
✓ Beratung bei Neuinstallation, Austausch oder Änderung von Feuerstätten
 

Hinweis: Diese Seite beschreibt frei beauftragbare Berechnungs-, Nachweis- und Beratungsleistungen rund um Verbrennungsluftversorgung, Feuerstätten, Schornsteine und Abgasanlagen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Berechnung geltenden technischen und rechtlichen Vorgaben sowie die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Hoheitliche Aufgaben, Abnahmen und der Feuerstättenbescheid bleiben dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise den zuständigen Stellen vorbehalten.