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Messung nach 1. BImSchV
in Bad Emstal, Habichtswald, Schauenburg, Wolfhagen und Naumburg
– Emissionen zuverlässig überprüfen

Wir überprüfen die Emissionen Ihrer Feuerungsanlage nach den Vorgaben der 1. BImSchV – fachgerecht gemessen, nachvollziehbar bewertet und ordnungsgemäß dokumentiert.

Arbeitet Ihre Feuerungsanlage sauber und innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte?
Die Messung nach der 1. BImSchV gibt darüber zuverlässig Auskunft. Sie überprüft die relevanten Abgas- und Emissionswerte und zeigt, ob die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Warum die Emissionsmessung erforderlich ist

Bei der Verbrennung von Öl, Gas oder festen Brennstoffen entstehen Abgase. Welche Werte gemessen werden müssen, hängt von Brennstoff, Bauart, Leistung und Alter der Feuerungsanlage ab. Je nach Anlage werden unter anderem Abgasverlust, Kohlenmonoxid, Staub, Rußzahl oder mögliche Ölderivate überprüft.

Die Messung erfolgt mit geeigneten, regelmäßig überprüften Messgeräten nach den Vorgaben der 1. BImSchV. Die ermittelten Werte werden mit den jeweils geltenden Grenzwerten verglichen und anschließend nachvollziehbar dokumentiert.

Mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht

Gute Messwerte zeigen, dass Brennstoff möglichst sauber und effizient genutzt wird. Auffällige Werte können dagegen auf eine ungünstige Einstellung, Verschmutzung, Verschleiß oder einen notwendigen Wartungsbedarf hinweisen.

So trägt die regelmäßige Emissionsmessung nicht nur zum Umwelt- und Gesundheitsschutz bei, sondern kann auch helfen, einen unnötig hohen Brennstoffverbrauch frühzeitig zu erkennen.

So unterstützen wir dabei, dass:

  • die vorgeschriebenen Emissionswerte fachgerecht gemessen werden,
  • die Einhaltung der geltenden Grenzwerte überprüft wird,
  • auffällige Messergebnisse frühzeitig erkannt werden,
  • und die Durchführung ordnungsgemäß dokumentiert wird.

Gut zu wissen

Welche Messungen und Fristen für Ihre Feuerungsanlage gelten, hängt unter anderem vom Brennstoff, der Nennwärmeleistung, der Bauart und dem Alter der Anlage ab. Die maßgeblichen Arbeiten und Termine ergeben sich in der Regel aus Ihrem Feuerstättenbescheid.

Ihre Emissionsmessung ist fällig?

Beauftragen Sie uns einfach mit der Durchführung. Wir prüfen Ihre Feuerungsanlage unter den vorgeschriebenen Betriebsbedingungen, bewerten die relevanten Messwerte und dokumentieren das Ergebnis.

Unsere Leistungen:

✓ Messung nach den Vorgaben der 1. BImSchV
✓ Messungen an Öl-, Gas- und Festbrennstoffanlagen im jeweils vorgeschriebenen Umfang
✓ Ermittlung der für die jeweilige Anlage relevanten Abgas- und Emissionswerte
✓ Vergleich der Messergebnisse mit den geltenden Grenzwerten
✓ Einordnung auffälliger Werte und verständliche Erläuterung des Ergebnisses
✓ Ordnungsgemäße Dokumentation und Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung
 

Hinweis: Art, Umfang und Frist der Messung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Feuerungsanlage und dem jeweiligen Feuerstättenbescheid. Werden Grenzwerte nicht eingehalten, können eine Wartung, Mängelbeseitigung und eine Wiederholungsmessung erforderlich sein. Hoheitliche Tätigkeiten, insbesondere die Feuerstättenschau und der Erlass des Feuerstättenbescheids, sind nicht Gegenstand dieser Leistung.

Mehr Informationen zur Energieberatung

Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationsseiten öffentlicher Institutionen:


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